Impressum

Pflichtangaben nach dem Telemediengesetz (TMG) und der Dienstleistungs-Informationspflichtenverordnung (DL-InfoV)

MASCHMANN & Partner - Rechtsanwälte & Notar mbB
Rheinstraße 3
DE-65307 Bad Schwalbach
Telefon: +49(0)6124 70670
Telefax: +49(0)6124 706720
E-Mail: mail@maschmann.com
Internet: www.maschmann.com

Die Partnerschaftsgesellschaft ist im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter PR 2036 eingetragen.

Vertretungsberechtigte Partner: Ulrich Maschmann, Sven Grünewald

Datenschutzbeauftragte: Steffi Martin

Steuernummer: 04 344 60195, Finanzamt Rheingau-Taunus (Bad Schwalbach)

Rechtsanwaltskanzlei Patrick Mergner

Rheinstraße 3
DE-65307 Bad Schwalbach
Telefon: +49(0)6124 70670
Telefax: +49(0)6124 706720
E-Mail: mail@maschmann.com
Internet: www.maschmann.com

Vertretungsberechtigt: Patrick Mergner (auch Datenschutzbeauftragter)

Steuernummer: 04 846 02365, Finanzamt Rheingau-Taunus (Bad Schwalbach)

MASCHMANN Insolvenzmanagement PartG
Rheinstraße 3
DE-65307 Bad Schwalbach
Telefon: +49(0)6124 70670
Telefax: +49(0)6124 706720
E-Mail: mail@maschmann.com
Internet: www.maschmann.com

Die Partnerschaftsgesellschaft ist im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter PR 1938 eingetragen.

Vertretungsberechtigte Partner: Ulrich Maschmann, Eric Maschmann

Steuernummer: 004 344 60065, Finanzamt Rheingau-Taunus (Bad Schwalbach)

Zuständige Rechtsanwaltskammer für Kanzlei MASCHMANN & Partner sowie RA Mergner

Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
Bockenheimer Anlage 36
DE-60322 Frankfurt am Main
Telefon: 069 24745326 0
Telefax: 069 24745326 29
E-Mail: info@rechtsanwaltskammer-ffm.de
Internet: www.rechtsanwaltskammer-ffm.de

 

Zuständige Notarkammer für Notar Sven Grünewald

Notarkammer Frankfurt am Main
Bockenheimer Anlage 36
DE-60322 Frankfurt am Main
Telefon: 069 1700980
Telefax: 069 17009850 
E-Mail: info@notarkammer-ffm.de
Internet: www.notarkammer-ffm.de

 

Berufsrechtliche Regelungen

Die Berufsbezeichnung "Rechtsanwältin" oder "Rechtsanwalt" wurde den jeweiligen Personen aufgrund bundesdeutscher Rechtsnormen nach bestandener 2. juristischer Staatsprüfung und einem besonderen Zulassungsverfahren zuerkannt. Für dieses Zulassungsverfahren war zunächst das jeweilige Justizministerium durch den Präsidenten des für den Sitz des Rechtsanwalts zuständigen Oberlandesgerichts zuständig. Seit der ab dem 08.09.1998 geänderten Rechtslage wird die Zulassung von der jeweiligen örtlichen Rechtsanwaltskammer erteilt. Die Befugnis, die Bezeichnungen "Fachanwalt für Insolvenzrecht" und "Fachanwalt für Steuerrecht" zu führen, wurden von der zuständigen Rechtsanwaltskammer aufgrund der nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen nach den Bestimmungen der Fachanwaltsordnung (FAO) verliehen.
 

Die berufsrechtlichen Regelungen sind in der Bundesrechtanwaltsordnung (BRAO), in der Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA), in der Fachanwaltsordnung (FAO), in der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) und für den Bereich des internationalen Rechtsverkehrs in der "Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft" (CCBE-Berufsregeln) normiert. Sämtliche berufsrechtliche Vorschriften finden Sie auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) unter www.brak.de.

Berufshaftpflichtversicherung

Berufshaftpflichtversicherungen bestehen bei der Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft, Großer Burstah 3, 20457 Hamburg und bei der SV Sparkassen Versicherung, Löwentorstraße 65, 70376 Stuttgart. Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst jeweils Dienstleistungen zumindest in den Mitgliedsländern der Europäischen Union. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.

Vermeidung von Interessenkollisionen

Gemäß § 43 a Abs. 4 BRAO ist die Wahrnehmung widerstreitender Interessen aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt. Vor Annahme eines Mandates wird daher von uns immer geprüft, ob gegebenenfalls ein Interessenkonflikt vorliegt.

Außergerichtliche Streitschlichtung

Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und deren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung nach § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer oder nach § 191 ff. BORA bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwälte bei der Bundesrechtsanwaltskammer. Die Verfahrensregelungen sind bei der Bundesrechtsanwaltskammer abrufbar.

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